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Die Entwicklung alternativer Lebens- und Wohnformen im Alter gewinnt sowohl angesichts der demografischen Entwicklung als auch der sich verändernden Bedürfnisse alter und hochbetagter Menschen zunehmend an Bedeutung. "Ambulant betreute Wohngemeinschaften" sind dabei als einer der wichtigen neuen Versorgungsbausteine anzusehen. In Bayern entstanden in den letzten Jahre bereits etliche dieser innovativen Wohnformen für hilfs-/ pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren, u.a. spezielle Angebote für Demenzkranke. Weitere sind in Planung oder werden absehbar entwickelt werden.

Zur qualitätsgesicherten Umsetzung dieser alternativen Wohnformen gibt seit 01.08.2008 das Bayerische Pflege - und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Rahmenbedingungen vor.



Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen fördert seit 1. Oktober 2007 die "Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern".

Die Fachstelle steht insbesondere Initiatoren ambulant betreuter Wohngemeinschaften, den kommunalen Gebietskörperschaften (z.B. Heimaufsichten) als auch Vertretern von Behörden, Kassen, Wohnungswirtschaft, und Architekten zur Verfügung. Ebenso können sich jedoch auch Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörige an die Fachstelle wenden.

  

Träger der Fachstelle ist das Institut aufschwungalt in München.

Ziele der Fachstelle

  • Unterstützung bei der Neugründung durch fachliche Beratung
  • Vernetzung der Anbieter durch regionale Workshops
  • Information der Fach-(Öffentlichkeit)
  • Unterstützung bei der Qualitätssicherung durch Entwicklung von Kriterienkatalogen

Leistungen der Fachstelle

Als Anlauf- und Informationsstelle stehen wir sowohl Fachleuten als auch Angehörigen, aber auch allen Interessierten zur Verfügung. Die Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern arbeitet dabei eng mit anderen relevanten Fachinstitutionen zusammen.

Initierungsphase für Initiatoren und Gründer:


Fachberatung und -begleitung

  • Information zur rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen

Für einen ersten informativen Einstieg in das Thema und um die Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu unterstützen, hat die Fachstelle ein Praxisseminar entwickelt.

  • Beratung bei der Konzeptentwicklung


Betriebsphase für bereits bestehende Wohngemeinschaften:

Fachberatung – und begleitung

  • Alltagsorganisation
  • Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Sicherstellung der Selbstbestimmtheit

Wesentlicher Bestandteil einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist die Selbstbestimmtheit ihrer Bewohner. Eine Moderation kann zum einen den Gründungs-und Strukturierungsprozess der notwendigen Gremien beratend begleiten, als auch punktuell in Krisensituationen durch Supervision unterstützen. Der Aufbau und auch eine Durchführung einer Moderation wird von der Fachstelle angeboten.


Vernetzung für die Fach-(Öffentlichkeit) organisieren wir zur Verbesserung der Information, des Wissens und der Zusammenarbeit zur Thematik der ambulant Wohngemeinschaften in Bayern:

  • landesweite Fachveranstaltungen
  • regionale Vorträge und Workshops zur Vernetzung der Initiatoren und Anbieter von Wohngemeinschaften  

Förderungen

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zum weiteren und möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren. Gefördert werden dabei vorrangig Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung der neuen ambulanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen entstehen (Moderation zum Aufbau des Angehörigengremiums).

Förderung des Aufbaus von ambulant betreuten Wohngemeinschaften durch:Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Antragstelle: Referat III 5 Seniorenpolitik, Seniorenarbeit, Hospiz
http://www.stmas.bayern.de/senioren/seniwof/index.htm

Bayerischer Praxisleitfaden für die Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften erschienen

Im Auftrag des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums hat die Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern einen "Praxisleitfaden" entwickelt, der die wesentlichen Prinzipien und Voraussetzungen für eine qualitätsgesicherte Organisation einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft beschreibt. › mehr

Das "Gesetz zur Förderung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung" liegt vor

Bayern ist das erste Bundesland, das eine Nachfolgeregelung des Heimgesetzes auf Landesebene vorlegt hat. › mehr

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